Binge und Kollegen GbR

Heimat-Echo vom 19.09.2001

Kinder brauchen Partner des Vertrauens

Offizielle Anlaufstelle für Minderjährige in Not

Sie sind qualifizierte Erzieherinnen oder Juristinnen, mit langjähriger Berufserfahrung, sind zusätzlich ausgebildete Verfahrenspflegerinnen für Kinder und Jugendliche und fanden sich zu einer festen Bürogemeinschaft ausschließlich zur Interessen-Wahrung von Kindern und Jugendlichen in Not zusammen.

Die Erzieherin und Leiterin eines privaten Kindergartens, Ute Kuleisa-Binge, die Erzieherin und Sozialpädagogin mit Zusatzerfahrung in der Begleitung und Beratung von ausländischen Familien, Susanne Jäger, und die auf Familienrecht spezialisierte Juristin und Journalistin Kerstin Fuchs.

Seit einigen Monaten haben sie sich zu einer festen Bürogemeinschaft unter dem Namen "Binge und Kollegen" zusammengetan, verpflichten sich ausschließlich der Hilfe und Begleitung von Kindern bei sexuellem Missbrauch, in Scheidungsfällen oder etwa bei unbefriedigt bleibender Heimunterbringung.

"Die Kinder, um die wir uns kümmern, werden uns über die Gerichte vor allen dort zur Entscheidung anstehenden Verfahren oder auch von Jugendämtern vermittelt, manchmal auch von Kinderärzten oder Häusern der Jugend," erklärt Ute Kuleisa-Binge. Sie betont: "Offiziell einschalten können wir uns in jedem Fall aber nur mit Zustimmung des Gerichts." Sie ist gleichzeitig im Vorstand des Vereins "Anwalt des Kindes" und genau wie ihre beiden Kolleginnen Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft "Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.".

"Genau hierum geht es," betont sie im Gespräch, "wir suchen in jedem Fall zunächst ein echtes Vertrauensverhältnis zu den uns vermittelten Kindern und Jugendlichen in Not zu finden, machen ihnen klar, dass wir ihr persönliches Vertrauen nicht missbrauchen und Lösungen für ihre Notlagen oder Probleme nur in Zusammenarbeit mit ihnen selbst anstreben werden, nie über ihre Köpfe hinweg."

Ihre jungen Klienten kommen aus allen Schichten, ihr Alter schwankt zwischen 3 und 17 Jahren. Die Dauer ihrer offiziellen Begleitung ist mindestens eineinhalb, manchmal auch zwei oder drei Jahre. "Und manchmal melden sie sich hinterher in längeren Abständen, nur um sich mal auszusprechen."

Frustrationserlebnisse und Enttäuschungen gehören für die drei Frauen zum Geschäft. Sie überwinden sie durch wöchentliche Team-Besprechungen in vertrauensvollem Austausch und in der guten Zusammenarbeit mit Behördenvertretern aus der Jugendarbeit. Hilferufe geraten immer an die richtige Stelle. Wer sie erreichen will, kann ihnen per Anrufbeantworter oder Fax (Tel. 600 97 967 oder 600 31 58) einen Nachricht zum Rückruf übermitteln.